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   VGH Bayern, 28.06.2010 - 20 ZB 10.1223   

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https://dejure.org/2010,70495
VGH Bayern, 28.06.2010 - 20 ZB 10.1223 (https://dejure.org/2010,70495)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.06.2010 - 20 ZB 10.1223 (https://dejure.org/2010,70495)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 20 ZB 10.1223 (https://dejure.org/2010,70495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anordnung zur Beseitigung einer verbotenen Ablagerung;Kein Verfahrensmangel;Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Ablehnung eines Vertagungsantrags, Sachaufklärung;Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils dargelegt;Keine grundsätzliche Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 20 ZB 10.1223
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils bestehen auch dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624; vom 23.6.2000 DVBl 2000, 1458).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 20 ZB 10.1223
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils bestehen auch dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624; vom 23.6.2000 DVBl 2000, 1458).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 20 ZB 10.1223
    Durch das Vorbringen des Klägers sind keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßenden oder sonst von Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung (vgl. BVerwG vom 14.8.2006 Az. 10 B 29.06; vom 3.11.2006 Az. 10 B 6.06; vom 19.1.1990 BVerwGE 84, 271/272 f.) erkennbar geworden.
  • BVerwG, 03.11.2006 - 10 B 6.06

    Notwendigkeit einer Beachtung der bundesrechtlichen Vorschrift des § 18b Abs. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 20 ZB 10.1223
    Durch das Vorbringen des Klägers sind keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßenden oder sonst von Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung (vgl. BVerwG vom 14.8.2006 Az. 10 B 29.06; vom 3.11.2006 Az. 10 B 6.06; vom 19.1.1990 BVerwGE 84, 271/272 f.) erkennbar geworden.
  • BVerwG, 14.08.2006 - 10 B 29.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verletzung von Bundesrecht bei

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 20 ZB 10.1223
    Durch das Vorbringen des Klägers sind keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßenden oder sonst von Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung (vgl. BVerwG vom 14.8.2006 Az. 10 B 29.06; vom 3.11.2006 Az. 10 B 6.06; vom 19.1.1990 BVerwGE 84, 271/272 f.) erkennbar geworden.
  • VGH Bayern, 26.01.2010 - 20 ZB 09.3046

    Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Parsberg für das Gebiet Lohhof

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 20 ZB 10.1223
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind ernstliche Zweifel am Ergebnis der Entscheidung zu fordern (vgl. zuletzt BayVGH vom 17.2.2010 Az. 20 ZB 09.3251; vom 26.1.2010 Az. 20 ZB 09.3046; Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 7 a zu § 124; Eyermann, a.a.O., RdNrn. 54 ff. zu § 124).
  • OVG Hamburg, 27.12.1984 - Bf V 32/84
    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 20 ZB 10.1223
    Im Übrigen greift die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs auch nur dann, wenn substantiiert aufgezeigt wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, sowie ferner ausgeführt wird, inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (BVerwG vom 9.10.1984 InfAuslR 1985, 83).
  • VGH Bayern, 30.11.2009 - 20 ZB 09.1765

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; keine

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2010 - 20 ZB 10.1223
    Eine solche ist nur anzunehmen, wenn eine höchstrichterlich bisher nicht geklärte Tatsachen- oder Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung mit Auswirkung auf den Einzelfall aufgeworfen wird, welche für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und im Sinne einer einheitlichen Anwendung und Auslegung oder für die Fortbildung des Rechts der Klärung bedarf (vgl. BayVGH vom 30.11.2009 Az. 20 ZB 09.1765; vom 15.7.1996 GK 1997 Nr. 300; Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 10 zu § 124).
  • VG München, 25.02.2013 - M 16 K 12.1276

    Erweiterte Gewebeuntersagung; Unzuverlässigkeit; gewerberechtlich relevante

    Ein ärztliches Attest, das lediglich eine Arbeitsunfähigkeit und das Krankheitsbild nicht oder nur mit Hilfe eines Diagnoseschlüssels bescheinigt, erfüllt diese Kriterien nicht (BayVGH, B.v. 28.6.2010 - 20 ZB 10.1223 - juris; Geiger in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 102 Rn. 7).
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